Umschuldung und Sonderkündigung


Nach § 489 BGB haben Sie das Recht, Ihren Immobilienkredit nach einer Zinsbindungsdauer von 10 Jahren vorzeitig mit einer Sonderkündigung zu beenden und damit in die Umschuldung zu starten. Dies können Sie auch unabhängig davon, dass die vereinbarte Laufzeit noch länger ist. Diese Sonderkündigung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzierung zu besseren Konditionen umzuschulden. Damit Sie das Beste aus dieser Option machen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Umschuldung: Dunkelblauer Sessel mit Haus-Symbol und der Aufschrift „Refinance Mortgage“, umgeben von Zimmerpflanzen in modernem Wohnraum.

Die besten 10 Tipps für Ihre Umschuldung und Sonderkündigung

Frist einhalten:

Die Kündigung ist erst nach Ablauf von 10 Jahren möglich muss aber eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten. Planen Sie daher rechtzeitig, damit SIe keinen Fristen versäumen.

Angebote vergleichen:

Nutze Sie die Gelegenheit, Angebote verschiedener Banken und Kreditinstitute zu vergleichen. Gerade wenn die Zinsen seit Abschluss Ihrer ursprünglichen Finanzierung gesunken sind, können Sie durch einen Wechsel viel Geld sparen.

Wechselkosten berücksichtigen:

Auch bei einer Umschuldung fallen Kosten an, wie z. B. für die Eintragung einer neuen Grundschuld. Kalkulieren Sie diese Kosten in Ihre Entscheidung ein, um den tatsächlichen Vorteil der Umschuldung zu ermitteln. Oftmals kann die Grundschuld jedoch auch an die neue Bank „abgetreten“ werden.

Zinsen optimieren:

Informieren Sie sich über die aktuelle Zinsentwicklung – gerne auch bei uns. Mit einem Wechsel zu einem günstigen Anbieter können Sie oft Tausende Euro sparen. Überlege Sie auch, ob Sie die Laufzeit der neuen Finanzierung anpassen möchten, um schneller schuldenfrei zu werden.

Tilgung überdenken:

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Ihre Tilgungsrate neu zu gestalten. Wenn Sie finanziell flexibler als zu Beginn der Finanzierung sind, können Sie Ihre Tilgung erhöhen, Ihre Restschuld schneller abbauen und sogar Zinskosten einsparen.

Flexibilität sicherstellen:

Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Kreditvertrag Sondertilgungen oder eine Anpassung der Ratenhöhe ermöglicht. Diese Flexibilität hilft Ihnen, auf Veränderungen in finanziellen Situation besser reagieren zu können.

Forward-Darlehen prüfen:

Wenn Ihre Sonderkündigung erst in einigen Monaten greift, die Zinsen aber aktuell günstig sind, könnte ein Forward-Darlehen sinnvoll sein. Damit sichern Sie sich die aktuellen Zinsen für den späteren Abschluss. Dadurch wird jedoch ein kleiner, oft zeitabhängiger „Aufschlag“ zugerechnet. Deshalb prüfen wir gemeinsam, ob diese Option sinnvoll für Sie sein kann.

Langfristige Planung:

Denken Sie nicht nur an die aktuellen Vorteile, sondern auch an Ihre langfristigen Ziele. Passt die neue Finanzierung zu Ihren Plänen, oder möchten Sie z. B. die Immobilie in einigen Jahren verkaufen?

Verhandlungsspielraum nutzen:

Auch bei einer Umschuldung haben Sie Verhandlungsspielraum. Nutze Sie die Sonderkündigung, um bei potenziellen neuen Banken bessere Konditionen zu verhandeln.

Die Sonderkündigung nach § 489 BGB ist eine wertvolle Möglichkeit, Ihre Immobilienfinanzierung zu optimieren. Mit einer rechtzeitigen Planung und klugen Entscheidungen können Sie Ihre finanzielle Belastung reduzieren und Ihre Finanzierung an Ihre aktuellen Lebensumstände anpassen.

Holen Sie sich Unterstützung!

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Umschuldung reibungslos verläuft und Sie die besten Konditionen erhalten? Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihre Hausfinanzierung neu zu strukturieren und Ihr Sparpotenzial voll auszuschöpfen. Kontaktieren Sie mich und lass uns gemeinsam Ihre Zukunft planen!

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